„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“… normalerweise stimmt dieser Spruch, allerdings ist das Vater werden dann schwierig, wenn der sogenannte Vater gar nicht der Erzeuger des Kindes ist und ein Vaterschaftstest die einzige Lösung ist.

Genau daraus resultiert der Begriff „Kuckuckskind“ und zwei bittere Schicksale fallen somit in Betracht: Die Mutter möchte den wahren Vater nicht preisgeben oder aber das Kind wird bereits kurz nach der Entbindung im Krankenhaus vertauscht. Ein sensibles Thema, denn neben dem (nicht) Vater, der (aus welchen Gründen auch immer) berechtigte Zweifel verspürt, leidet sicherlich auch die Mutter darunter, den Lebenspartner zu belügen (nimmt dem leiblichen Vater die Chance, sich um das gemeinsame Kind zu kümmern) und muss riskieren, dass die Wahrheit aufgrund von Zweifeln oder einer Krankheit und mit Hilfe eines Vaterschaftstests ans Licht kommt. Wird ein Baby nach der Entbindung vertauscht, ist dies natürlich für die gesamte Familie ein Schicksal, dass das gesamte gemeinsame Leben aus den Fugen geraten lässt. Darauf gehen wir aber noch mal in einem separaten Beitrag gesondert ein.
Wann ist ein Vaterschaftstest notwendig?

Experten gehen davon aus, dass durchschnittlich zehn Prozent aller Kinder sogenannte Kuckuckskinder sind und einen Vater haben, der nicht ihr biologischer Erzeuger ist. Natürlich wollen wir euch damit nicht in Panik versetzen, bei euch Vätern Unsicherheiten schüren oder Mütter unter Verdacht stellen, nicht ehrlich zu sein. Dennoch ist es uns ein Anliegen, dass ihr über die Möglichkeit eines Vaterschaftstests informiert seid, um einer Frage auf den Grund gehen zu können, die für alle beteiligten Personen den gesamten Lebensweg unermesslich beeinflusst.

Ein Vaterschaftstest gibt Aufschluss

Nicht nur für den betroffenen Elternteil können Zweifel und Ängste bezüglich der angezweifelten Vaterschaft negative Auswirkungen auf die Psyche haben, sondern auch die Kinder leiden nicht selten aufgrund der stetig herrschenden Unsicherheit. Daher fordern immer mehr Betroffene einen obligatorischen Vaterschaftstest nach der Geburt des Kindes. Hierfür ist lediglich eine Speichelprobe vom potenziellen Vater sowie von dem betreffenden Kind notwendig. Bei der Probe handelt es sich in aller Regel um einen Mundschleimhautabstrich, der mit einem Wattestäbchen ganz einfach entnommen werden kann, indem dieses ein paar Sekunden im Innenraum des Mundes entlang gestrichen wird. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen allerdings alle Beteiligten über den Test in Kenntnis gesetzt werden und diesem auch zustimmen. Damit eine Vaterschaft vor Gericht anerkannt wird, beispielsweise weil die Mutter gegenüber dem potenziellen Vater finanzielle Ansprüche geltend machen möchte, muss der Vaterschaftstest nach den gesetzlichen Vorgaben ablaufen.

Quelle: http://www.ma-gazin.de/vaterschaftstest-wenn-die-vaterschaft-angezweifelt-wird/